Die Expertenantwort
- Widerrufsrecht bei Spezialanfertigungen?
- Die Expertenantwort
Der Verbraucher hat in der Regel kein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Nach »Kundenspezifikation angefertigt« oder »eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten« ist eine Ware, wenn sie wegen der Berücksichtigung der Wünsche des Verbrauchers anderweitig nicht oder nur mit einem unzumutbaren Preisnachlass abgesetzt werden kann.
Dennoch ist dies immer eine Frage des Einzelfalls und wird unter anderem vom betroffenen Produkt und der jeweiligen Anpassung abhängen.
Der Autor: Max-Lion Keller ist Rechtsanwalt bei der IT-Recht-Kanzlei in München. Zu seinen Fachgebieten zählen IT-Recht, Urheberrecht und das Lizenzrecht.