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Informationskreis AufnahmeMedien legt Protest ein

Hofman: Abgaben sind rechtswidrig

Autor:Joachim Gartz • 8.2.2010 • ca. 1:00 Min

Inhalt
  1. ZPÜ-Abgabe-Forderungen auf Rohlinge sind rechtswidrig
  2. Hofman: Abgaben sind rechtswidrig

CRN: Inwieweit sind die von der ZPÜ erhobenen Abgabeforderungen rechtsverbindlich?

Hofman: Die unter dem 30.12.2009 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tarife für CD- und DVD-Rohlinge sind veröffentlichte Forderungen der Verwertungsgesellschaften. Sie sind nur für die Verwertungsgesellschaften verbindlich, d.h. diese dürfen von einzelnen Anbietern keinen höheren Betrag fordern. Alle vorliegenden Tarife sind weit überhöht und entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben. Die Tarife 2008/2009 für Produkte, die am 31.12.2007 nicht vergütungspflichtig waren, also z.B. DVD-DL oder -RAM 9,4 GB sind rechtswidrig, weil sie rückwirkend aufgestellt wurden.

CRN: Welche Konsequenzen hat dies nun?

Hofman: Die IM-Firmen akzeptieren dies nicht und haben daher bereits im Jahr 2008 ein Schiedsstellenverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt zur Festlegung der Vergütungssätze angängig gemacht. Mit einer Entscheidung ist im März 2010 zu rechnen.

CRN: Wie sieht es mit den besonders hohen Urheber-Abgaben auf Blu rays aus, die von der ZPÜ gefordert werden?

Hofman: Die Tarife für Blu-ray Disk und Audio-CD sind rechtswidrig, weil sie nicht auf einer dem Gesetz entsprechenden in einem Gesamtvertragsverfahren erhobenen Nutzungsstudie beruhen. Tatsächlich gibt es eine Privatstudie der ZPÜ. Darin wird sogar ausdrücklich festgestellt, dass Blu-ray Disk derzeit nicht zu Privatkopiezwecken genutzt werden. Was die Tarifveröffentlichung von Blu-ray Disk betrifft, so hat sich der IM bereits an die Aufsichtsbehörde gewandt und erwartet, dass das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) gegen die Verwertungsgesellschaften vorgehen wird.

Weitere Infos zu diesem brisanten Thema gibt es beim Informationskreis AufnahmeMedien

hofmann@informationskreis.com