80/20-Regel anwenden

Der Aufwand für die Einführung eines biometrischen SSO-Systems ist relativ gering, wenn schon ein 2-Faktor-SSO auf Smartcard-Basis besteht. Es entsteht in erster Linie einmaliger Anfangsaufwand durch die Registrierung des körperlichen Merkmals (Fingerabdruck, Venenmuster, Irisscan), die natürlich bestimmte Sicherheitsvorkehrungen bedingt. So muss die Erfassung unter verlässlicher Aufsicht erfolgen. Für eine Übergangszeit ist es nach den Erfahrungen von Carsten Muck möglich, beide Authentifizierungsverfahren parallel zu betreiben. Nach einem bestimmten Zeitpunkt wird dann die Authentifizierung mit Pin abgeschaltet. Interessant ist die Frage, ob buchstäblich alle im Unternehmen vorhandenen Anwendungen in das (Biometrie-)SSO integriert werden sollen. Diese Frage berührt den hauptsächlichen Einsatzzweck des Systems. Wenn es in erster Linie zur Entlastung des Helpdesks und zur Kostenreduzierung eingeführt werden soll, ist es relativ unwichtig, ob nun auch tatsächlich alle im Unternehmen vorhandenen Applikationen angebunden werden. Wenn die zehn wichtigsten integriert sind, ist die Zielsetzung erreicht. Die Anwendung der 80/20-Regel genügt hier. Wenn freilich SSO in erster Linie oder zumindest auch zur Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien dienen soll, dann kommt man schon aus systematischen Gründen kaum umhin, tatsächlich alle Systeme zu integrieren. Das kann unter Umständen sehr teuer werden, weil es vermutlich immer Applikationen im Unternehmen gibt, die hinsichtlich ihres Verhaltens aus dem Rahmen fallen, und sei es nur durch ihr Antwortzeitverhalten.