Koalition ist sich einig

Abschaffung des Routerzwangs kommt

4. November 2015, 10:05 Uhr | Timo Scheibe
© a_korn - Fotolia.com

Die Bedenken des Bundesrats hatten letztlich keine Auswirkung. Die Koalition aus CDU und SPD hat sich darauf geeinigt, den von der Bundesregierung verabschiedeten Gesetzesentwurf zur Abschaffung des Routerzwangs im Bundestag nahezu unverändert zu verabschieden.

Der Channel kann aufatmen. Die schwarz-rote Koalition hat sich nicht von den Bedenken des Bundesrats beirren lassen und will am Donnerstag den Gesetzesentwurf zur Abschaffung des Routerzwangs im Bundestag verabschieden. Die einzige Änderung wird demnach in einer Fußnote erfolgen, die formal nachgebessert werden soll.

Damit wird der Netzzugang im neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) künftig als »passiver Netzabschlusspunkt« definiert. Das öffentliche Telekommunikationsnetz endet damit an der Dose in der Wand. Netzbetreiber können ihren Endkunden in Zukunft nicht mehr bestimmte Router-Modelle vorschreiben und die Herausgabe der Zugangsdaten verweigern. Für den Channel ist die freie Endgerätewahl eine enorme Absatzchance. Gleichzeitig wird auch der Wettbewerb unter den Herstellern angetrieben.

Die Kabelnetzbetreiber hatten sich bis zuletzt gegen den Gesetzesentwurf gewehrt. Für sie ist das Kabelmodem integraler Bestandteil des Kabelnetzes, das die über das Kabel erbrachten Dienste hinsichtlich Bandbreiten und Qualitäten garantiert. Darüber hinaus befürchten sie technische Probleme durch die Verwendung von unautorisierten Drittgeräten. Auch der Bundesrat hatte sich Ende September auf die Seite der Kabelnetzbetreiber gestellt und Bedenken bezüglich »Sicherheit, Integrität und Funktionalität« der Geräte gehäußert, sollte der Nutzer den Router frei wählen dürfen.

Der Bundestag teilt die Skepsis der Länderkammer jedoch nicht. Mit der Verabschiedung des Gesetzesentwurfes setzt die schwarz-rote Koalition eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Das Gesetz soll sechs Monate nach seiner Verkündung in Kraft treten. Ob der Bundesrat die Verabschiedung des Gesetzes noch einmal verzögert, ist unklar. Sollte die Länderkammer jedoch dem Gesetz die Zustimmung verweigern und auch im Vermittlungsausschuss keine Einigung erzielt werden, kann der Bundestag den Bundesrat überstimmen. Letztendlich dürfte es sich also nur noch um Monate handeln, bis die freie Routerwahl kommt.


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