Editorial 41/2015

Der Eiertanz geht weiter

7. Oktober 2015, 13:43 Uhr | Timo Scheibe
Die CRN 41/2015 ist da
© ICT CHANNEL

Die Abschaffung des Routerzwangs steht nach den Zweifeln des Bundesrats am Gesetzesentwurf womöglich auf der Kippe. Doch mit einem verwässerten Gesetz würde die Politik eine große Chance vergeben.

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Das leidige Thema mit der Abschaffung des Routerzwangs geht in die nächste Runde. Die anfängliche Euphorie, als das Bundeswirtschaftsministerium den Gesetzesentwurf auf den Weg brachte, weicht nun der Ernüchterung, seit bekannt wurde, dass der Bundesrat Zweifel an dem von Kabinett und EU abgesegneten Gesetzesentwurf hegt.

»Offenbar haben die Vertreter der Kabel- und Glasfasernetzbetreiber ganze Arbeit geleistet«, kommentierte etwa Lancom-Chef Ralf Koenzen das Vorgehen der Länderkammer. Tatsächlich schließt sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme der Argumentation der Breitbandanbieter an, die um ihre abgeschotteten Netze fürchten. Sie wollen weiterhin, dass der freie Zugang erst hinter ihrem Endgerät und nicht an der Dose in der Wand beginnt und begründen dies in erster Linie damit, dass so ihre Netze frei von Störungen bleiben.

Dass diese Argumentation auf tönernen Füßen steht, zeigt der
Blick ins Ausland. Dort gibt es bereits genügend Beispiele für Breitband- und Glasfasernetze, an die die Kunden ihr selbst gewähltes Endgerät anschließen können – von Störungen oder einem massenhaften Ausfall der Netze ist nichts bekannt. Die technischen Zweifel sind anscheinend völlig unbegründet.

Von einer freien Routerwahl profitiert am Ende nicht nur der Channel sondern auch der Endkunde, darunter viele mittelständischen Unternehmen in Deutschland. Nicht zu Unrecht befürchten deren Vertreter nun ein beschnittenes oder verwaschenes Gesetz zur Abschaffung des Routerzwangs. Sie argumentieren, dass der Status Quo deutlich zu Lasten der Unternehmen geht, weil wichtige Sicherheits-Updates nicht ausgeliefert werden oder die Geräte
selbst nicht über das nötige Technologie-Equipment verfügen.

Sollte es tatsächlich nur eine Light-Version der freien Endgerätewahl geben, die nur für den DSL-Anschluss gilt, wäre das eine vertane Chance der Politik und ein Zeichen gegen den freien Wettbewerb, gegen den Endkunden und vor allem auch gegen den Mittelstand.

Mit den besten Grüßen,

Timo Scheibe


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