Nach jahrelangem Hickhack hat der Bundestag am Donnerstagabend die Abschaffung des Routerzwangs beschlossen. In sechs Monaten soll das Gesetz in Kraft treten – falls der Bundesrat den Prozess nicht verzögert.
Die Entscheidung hatte sich über mehrere Jahre gezogen. Jetzt ist die Abschaffung des Routerzwangs da. Am Donnerstagabend verabschiedete der Bundestag ein entsprechendes Gesetz. Netzprovider dürfen ihren Kunden somit nicht mehr vorschreiben, welches Endgerät sie für die Einwahl in das Internet nutzen. Gleichzeitig müssen sie die Zugangsdaten an den Nutzer herausgeben.
Der Channel rechnet mit steigenden Absätzen von Routern. Vor allem die Öffnung des Kabelmarktes birgt für Fachhändler enormes Potenzial. Gleichzeitig fördert die freie Endgerätewahl den Wettbewerb unter den Herstellern, der idealerweise zu mehr Innovationen führt. Am Ende könnte der Anwender neben der freien Routerwahl auch durch immer bessere Geräte profitieren.
Das Gesetz soll in sechs Monaten in Kraft treten. Ob der Bundesrat die Verabschiedung des Gesetzes noch einmal verzögert, ist unklar. Sollte die Länderkammer dem Gesetz die Zustimmung verweigern und auch im Vermittlungsausschuss keine Einigung erzielt werden, kann der Bundestag den Bundesrat überstimmen.