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Recht auf Vergessenwerden

Doppelt gelöscht hält besser

Autor:Lars Bube • 27.11.2015 • ca. 0:10 Min

© Scott Griessel - fotolia

(Großbritannien) Nach einem Antrag hatte Google den entsprechenden Link zu einem Artikel über eine geringfügige Straftat des Antragstellers gelöscht. Daraufhin berichtete allerdings eine Zeitung über die Löschung. Nachdem der Öffentlichkeitsbeauftragte die Löschung des neuen Links aus den Suchergebnissen zum Namen des Opfers forderte, kam Google auch diesem Antrag nach.