Das Internet bestimmt immer mehr Aspekte unseres Alltags und wird in vielen Ländern bereits als Menschenrecht angesehen. Schwieriger wird es dagegen bei Häftlingen.
Ob der Zugang zum Internet ein Menschenrecht darstellt, darüber wird bereits seit einiger Zeit selbst in den höchsten politischen Gremien debattiert. Erst vergangenen Juli hatte der UN-Menschenrechtsrat eine entsprechende Resolution verabschiedet. Anders dagegen stellt sich die Sache aber offenbar für Verbrecher und Menschen, die im Gefängnis sitzen, dar. Denn in einem aktuellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass ein Anspruch auf Internet hinter Gittern nicht existiert.
Der Entscheidung war die Klage eines litauischen Häftlings vorausgegangen. Dieser hatte sich zuvor beim dortigen Bildungsministerium nach Studien-Möglichkeiten erkundigt. Die lapidare Antwort: »er solle sich dies doch bitte online anschauen«. Doch die Gefängnisleitung zeigte sich widerspenstig und verweigerte dem Häftling den Internetzugang aufgrund von Sicherheitsbedenken, wie der Medien-Anwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei WBS berichtet.