Das Lancom- Paket wurde von einem Fachanwalt ausgearbeitet. Es enthält unter anderem ein Rechtsgutachten, das die Haftungsfrage beleuchtet und konkrete Tipps zur Absicherung des Hotspots gibt. Der zweite Baustein des Infopakets ist ein Muster für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die die Nutzer eines Hotspots vorab auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verpflichten. Diese AGB können mit wenigen Mausklicks in die in vielen Hotels eingesetzte Lancom Public Spot-Lösung integriert werden, so dass keine Hotspot-Nutzung ohne Annahme der AGB möglich ist. Darüber hinaus bietet das Paket einen Ratgeber, der konkrete Tipps zum Umgang mit Abmahnung gibt. Unter anderem erfahren die welche Fehler im Umgang mit Abmahnungen gemacht und wie diese vermieden werden können. In dem konkreten Fall vor dem Frankfurter Landgericht wurde dem zu Unrecht abgemahnten Hotelier sogar Schadenersatz in Höhe der ihm entstandenen Rechtsanwaltskosten zugesprochen.
»Als Hersteller dürfen wir keinerlei Rechtsberatung bieten, unsere Kunden brauchen aber Antworten«, erklärt Lancom-Geschäftsführer Ralf Koenzen. Durch die Verpflichtung des Rechtsanwaltes Dr. Jaeschke als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz sei es nun gelungen, ein allgemeines Informationspaket zusammen zu stellen, das die wesentlichen Fragen kommerzieller Hotspot-Anbieter adressiere und konkrete Empfehlungen ausspreche. Das Informationspaket kann auf der CeBIT oder per E-Mail angefordert werden. Weitere Informationen und einen Ansprechpartner finden Interessierte unter www.lancom.de/hospitality.