Die Störerhaftung bremst offene WLAN-Netze in Deutschland aus. In seinem Gastkommentar zeigt Fabian Stahl, Inhaber und Geschäftsführer Stahl Computertechnik, einen Ausweg aus dem Dilemma.
Die Errichtung von öffentlichen Hotspots in Gastronomie, Handel oder Innenstädten ist ein Geschäftsfeld mit Potential für den ITK-Channel. Im europäischen Vergleich hinkt Deutschland hinterher. Als Grund gilt die Störerhaftung: Wer einen Netzzugang anbietet, haftet, wenn jemand darüber rechtswidriges tut, beispielsweise Raubkopien lädt. Eine Änderung im Telemediengesetz soll die Verbreitung von öffentlichem WLAN verbessern. Doch der aktuelle Entwurf ist allenfalls eine Verschlimmbesserung: WLAN-Betreiber sollen von der Störerhaftung befreit werden, wenn Sie »angemessene Sicherungsmaßnahmen« ergreifen.
Doch was heißt das? Um sicher zu sein, muss der Anbieter Zugangscodes vergeben. Das mag bei Hotelgästen funktionieren. Doch auf dem Marktplatz? Soll der PIN an Laternenpfählen aushängen? Damit ist er aber wirkungslos als Zugangskontrolle. Und eine Registrierung per E-Mail oder Mobilfunknummer widerspricht dem, was man sich unter »öffentlich« vorstellt und schreckt Nutzer ab.
Ein Ausweg bleibt: Wenn der Provider den Anbieter des öffentlichen WLANs – vertraglich geregelt – von der Störerhaftung freistellt. Dies ist möglich, weil bei der Bundesnetzagentur registrierte Provider ein Privileg genießen: Sie gelten lediglich als »technischer Durchleiter von Informationen«. Aber auch sie müssen Missbrauch verhindern. Wir leiten beispielsweise den Datenverkehr aus dem WLAN über VPN in unser Rechenzentrum. Ein Contentfilter blockt indizierte und illegale Inhalte. Dienste wie Tauschbörsen sind gar nicht erst freigeschaltet. Bei diesem Modell muss der User lediglich mit einem Klick die Nutzungsbedingungen bestätigen, um sich in das WLAN einzuwählen; im Impressum tritt unser Unternehmen als Betreiber auf. Der Händler oder Gastronom kann so seinen Gästen einen – heute selbstverständlichen – Service bieten, ohne sich mit Zugangscodes oder Abmahnanwälten befassen zu müssen.