Vorstoß im Bundesrat

Thüringen will Störerhaftung abschaffen

2. November 2015, 11:42 Uhr | Timo Scheibe
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Die thüringische Landesregierung will sich für offene WLAN-Angebote stark machen. Gemeinsam mit anderen Bundesländern will Thüringen eine Initiative zur Abschaffung der Störerhaftung in den Bundesrat einbringen.

Im Bundesrat kündigt sich vor der Abstimmung über den Gesetzesentwurf zur Störerhaftung Widerstand an. Dies könnte dafür sorgen, dass sich die Länderkammer dafür ausspricht, das Gesetz in einigen Punkten zu korrigieren. So soll die Störerhaftung für Hotspot-Betreiber wegfallen. Einen entsprechenden Vorstoß hat der thüringische Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) gegenüber der Nachrichtenagentur dpa angekündigt.

Die derzeitige Regelung, das Betreiber von WLAN-Hotspots für mögliche Rechtsverstöße der Nutzer haften sollen, sei ungefähr so, »als müsste ein Landkreis oder eine Kommune als Eigentümerin einer Straße für die Geschwindigkeitsüberschreitung der Autofahrer geradestehen«, sagt der Minister. Dementsprechend sollen Betreiber nicht mehr per Gesetz verpflichtet werden, ihren Router zu verschlüsseln. Auch das Einholen einer Bestätigung des Nutzers, keine Rechtsverletzung zu begehen, würde wegfallen.

Die Landesregierung in Thüringen macht sich derzeit für den Ausbau von nichtkommerziell betriebenen WLAN-Hotspots stark. Der Vorstoß im Bundesrat würde die Hürden hierfür weiter senken. Begründet wird die Initiative damit, dass der Gesetzesentwurf der Bundesregierung ungenaue Rechtsbegriffe verwende, die auch in Zukunft die Auslegung durch ein Gericht benötigen. Dies würde auch weiterhin dem Ausbau von freien WLAN-Netzen ausbremsen und die derzeitige Rechtslage nicht verbessern.

Ende der Woche stimmt der Bundesrat über seine Stellungnahme zum Gesetz ab. Ob der Bundestag die Verbesserungsvorschläge bei seinem Votum mit einbezieht, kann er jedoch nicht beeinflussen.


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