Außerdem ist der Betrieb von BFWA meldepflichtig. Ein Provider muss Inbetriebnahme, Änderungen und Stopp davon bei der Bundesnetzagentur (§6 des Telekommunikationsgesetzes) anzeigen. Ein Formular findet sich auf deren Website. Damit sind keine Gebühren verbunden, da die Agentur eine Allgemeinzuteilung ausgesprochen hat.
Damit Geräte mit 4 Watt bei BFWA senden können, müssen sie bisher auch im 5-GHz-Band mit DFS (Dynamic-Frequency-Selection) und TPC (Transmit-Power-Control) arbeiten. Bei DFS prüft das Gerät in der Regel alle 24 Stunden, welche Kanäle frei sind, also nicht von Radar genutzt werden. Gibt eszwischendurch eine Radarerkennung, wechselt das System auf einen freien Kanal.
Lancom ist auf der CeBIT in Halle 13 (Stand C34).