»Grundgesetzänderung angestrebt«
»Grundgesetzänderung angestrebt« Bundes-CIO Hans-Bernhard Beus steht vor großen Herausforderungen: Er soll unter anderem eine stringente Steuerung der IT-Projekte des Bundes entwickeln und trotz Föderalismus übergreifende Projekte voranbringen. Ariane Rüdiger führte mit Beus ein Interview darüber, wie er diese Ziele erreichen will.

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Ziele, Befugnisse und Etat
Was sind die wichtigsten Aufgaben und Ziele, die Sie sich für die ersten zwei Jahre Ihrer Tätigkeit vorgenommen haben?
Meine wichtigste Aufgabe ist es, die bisher eher lose IT-Koordinierung des Bundes in eine stringente IT-Steuerung umzuwandeln. Dazu muss die Ausgangslage analysiert und in die neu geschaffenen Strukturen überführt werden. Im intensiven Austausch mit den IT-Beauftragten aller Bundesministerien entwickeln wir hierzu einen Umsetzungsplan, den das Bundeskabinett verabschieden wird. Weitere wichtige Aufgaben sind die Konsolidierung der Netze des Bundes und die Einführung des elektronischen Personalausweises.
Wie weit reichen die Entscheidungsbefugnisse des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik?
Der Beauftragte ist für die strategischen Fragen des IT-Einsatzes zuständig und überdies an allen Gesetzgebungsverfahren und anderen Regierungsvorhaben zu beteiligen, die wesentliche Auswirkungen auf die Gestaltung der IT der öffentlichen Verwaltung haben. Als Vorsitzender der IT-Steuerungsgruppe und des Rates der IT-Beauftragten der Ressorts fallen alle übergreifenden IT-Fragen in meine Zuständigkeit. Originäre Befugnisse habe ich darüber hinaus in Fragen der IT-Sicherheit und der zentralen IT-Infrastrukturen des Bundes.
Welcher Etat und welche personellen Mittel stehen zu Ihrer Verfügung, um Ihre Aufgaben zu lösen?
Der Bund wendet jährlich rund drei Milliarden Euro für Informationstechnik auf. Wir haben uns bei der Erstellung des Konzeptes IT-Steuerung Bund aus guten Gründen gegen eine Zentralisierung dieser Mittel und des Personals entschieden. Mit einer dezentralen Veranschlagung der Sachmittel und des Personals in den Ressorts wollen wir die Einheit von Fach- und Ressourcenverantwortung erhalten und weiter ausbauen. Insofern haben die IT-Beauftragten der Ressorts Zugriff auf die Sachmittel und das Personal in ihren Ressorts. Die Verwendung dieser Mittel wird sich an den gemeinsam beschlossenen Vorgaben ausrichten. Im IT-Rahmenkonzept des Bundes werden zukünftig die ressortübergreifenden IT-Leistungen und wesentliche Vorhaben beschrieben und mit einem Vorschlag für die Etatisierung unterlegt. Mit der Einbindung des Haushaltsstaatssekretärs des BMF (Bundesfinanzministerium) in die IT-Steuerungsgruppe des Bundes ist darüber hinaus die Verbindung zur Haushaltsgesetzgebung geschaffen worden.