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Bundesnetzagentur öffnet UKW-Frequenzen für die Allgemeinheit

Autor:Redaktion connect-professional • 19.12.2006 • ca. 1:00 Min

Vor noch gar nicht so langer Zeit schrieb ich darüber, dass die kleinen und überaus beliebten "iPod UKW Sender" jetzt auch in der Schweiz genutzt werden dürfen und ich zweifelte an eine ähnlich schnelle Umsetzung in Deutschland. Falsch gezweifelt, wie ich heute lernen musste!
Denn die Bundesnetzagentur (ihr wisst schon, der ehemalige RegTP) hat einige UKW-Frequenzen für die "drahtlose Audio-Funkanwendungen mit geringer Sendestärke" freigegeben. Somit kann der iPod und Co. jetzt also auch in Deutschland legal am Autoradio betrieben werden.

Mit Verweis auf § 55 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat die Bundesnetzagentur mit ihrer Verfügung 7/2006 die Frequenzbereiche von 87,5 bis 108 MHz (also die, welche jedes normale UKW Radio empfängt) sowie 863 bis 865 MHz und 1,795 bis 1.800 MHz für die Nutzung "durch die Allgemeinheit für drahtlose Audio-Funkanwendungen zugeteilt".

Soll heißen ran an die iPod UKW Sender, solange - je nach Frequenz - eine maximale Sendeleistung von 10 mW (863 bis 865 MHz), 20 mW (1,795 bis 1.800 MHz) und 50 nW (87,5 bis 108 MHz) nicht überschritten wird.

Diese Zuteilung an "die Allgemeinheit" (das sind wir - die Bürger und Steuerzahler; wie ich solche Begrifflichkeiten nicht mag) ist bis zum 31. Dezember 2016 befristet aber das sollte erstmal reichen. Meine Pocket PCs, Smartphones und iPods halten bis dahin eh nicht durch und ich hoffe doch mal schwer, dass wir bis 2016 Bluetooth, A2DP, etc endlich als Standard etabliert haben.