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Bahnbrechende BGH-Urteile

Gewährleistungsansprüche bei Schwarzarbeit?

Eigentlich sollte man meinen, dass bei Schwarzarbeit der Auftraggeber keine Ansprüche auf Gewährleistung hat. Doch seit zwei bahnbrechenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ist das nicht mehr so eindeutig.

Autor:Redaktion connect-professional • 23.6.2009 • ca. 0:35 Min

Schwarzarbeit ist illegal, doch werden dadurch nicht gleich alle Rechtsprinzipien außer Kraft gesetzt
Inhalt
  1. Gewährleistungsansprüche bei Schwarzarbeit?
  2. BGH erkennt Gewährleistungsansprüche an
  3. Fazit

Den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) lagen folgende Sachverhalte zugrunde:

Im ersten Fall Verfahren hatte der Kläger den Beklagten beauftragt, die Terrasse seines Hauses abzudichten und mit Holz auszulegen. Wegen eines kurz nach Beendigung der Arbeiten eingetretenen Wasserschadens in einer unter der Terrasse gelegenen Einliegerwohnung machte der Kläger Gewährleistungsrechte geltend (Entscheidung vom 24. 04.2008, Az.VII ZR 42/07).

Im zweiten Fall war der beklagte Werkunternehmer mit Vermessungsarbeiten für den Neubau des Einfamilienhauses der Kläger beauftragt. Nach deren Behauptung sind ihr Haus sowie ihr Carport aufgrund eines Vermessungsfehlers des Werkunternehmers falsch platziert worden. Die Kläger verlangten daher Ersatz des ihnen dadurch entstandenen Schadens (Entscheidung vom 24. 04.2008, VII ZR 140/07).

In beiden Fällen hatten sich die verklagten Werkunternehmer darauf berufen, dass der Vertrag gesamtnichtig sei und daher mangels Vertrages keine Gewährleistungsansprüche bestünden.