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Verbraucherschutz

IfKom begrüßt geplante Transparenzverordnung

Die Ingenieure für Kommunikation begrüßen den von der Bundesnetzagentur vorgelegten Entwurf einer Verordnung zur Förderung der Transparenz und Kostenkontrolle auf dem Telekommunikationsmarkt - fordern jedoch mehr Verbraucherschutz.

Autor:Quelle: IfKom • 31.3.2014 • ca. 1:05 Min

Inhalt
  1. IfKom begrüßt geplante Transparenzverordnung
  2. Weitere Forderungen
  3. Zum IfKom
IfKom
Reinhard Genderka, Mitglied des Bundesvorstandes der IfKom
© IfKom

Die Verordnung zur Förderung der Transparenz und Kostenkontrolle auf dem Telekommunikationsmarkt sei ein gelungener Regulierungsansatz, heißt es von Seiten des IfKom. In einigen wichtigen Punkten bestehe jedoch noch Konkretisierungsbedarf, wenn die Regelungen den Verbrauchern auch wirklich transparente Informationen durch ihren Netzbetreiber garantieren sollen, betont Reinhard Genderka, zuständiges Mitglied des IfKom-Bundesvorstands.

Zum Hintergrund heißt es: "Der Verordnungsentwurf soll nach dem Willen der Bundesnetzagentur dem Verbraucher kurzfristig und branchenübergreifend eine verbesserte Transparenz der von ihm in Anspruch genommenen Leistung bieten. Dabei will der Verordnungsgeber die Anbieter von Telekommunikationsleistungen nicht über Gebühr belasten. Die vorgesehenen Ansätze sind so ausgestaltet, dass für die Entwicklung technisch komplexerer, aber möglicherweise besserer Messverfahren ausreichende Anreize bestehen. Unter anderem ist im Entwurf bereits der so genannte Routerzwang weggefallen. Dem Endkunden muss es nach der geplanten Verordnung möglich sein, die notwendigen Informationen zu erhalten, um ein frei am Markt erhältliches, technisch kompatibles Gerät verwenden zu können."

Die IfKom plädieren für weitere Transparenzelemente. So sollen beispielsweise in der Rechnung des Telekommunikationsanbieters auch die vom Nutzerverhalten abhängigen Kosten dargestellt werden. Ebenso sind die Produktinformationen um weitere Angaben zu ergänzen, zum Beispiel um Beschreibungen zur exklusiven Nutzung des Netzzugangs und um nachvollziehbare Schnittstellendokumentationen. Außerdem sollen den Verbrauchern Messwerte zur tatsächlichen Datenübertragungsrate verpflichtend und nicht nur "soweit möglich" zur Verfügung gestellt werden. "Aus technischer Sicht besteht kein Grund, Qualitätsparameter, die von den Netzbetreibern sowieso erhoben werden, den Kunden nicht auch in geeigneter Form mitzuteilen", erläutert Reinhard Genderka, der auch die IfKom-Arbeitsgruppe Regulierung und Netze leitet.