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In vier Schritten zur ­Unternehmensgründung

In vier Schritten zur ­Unternehmensgründung Bielefeld ist Pilotkunde für die SAP-Lösung zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Damit können Firmengründer die notwendigen Behördengänge jetzt komplett digital abwickeln. Das spart Zeit und Geld.

Autor:Redaktion connect-professional • 5.12.2008 • ca. 0:50 Min

Bielefeld setzt mit einer intelligenten Portallösung die EU-Dienst­leistungs­richt­linie um.
Inhalt
  1. In vier Schritten zur ­Unternehmensgründung
  2. Die Portallösung
  3. Verwaltungsstrukturen ­anpassen

Der Begriff »Behördenrallye« trifft die Sache recht gut. Denn genau das haben diejenigen vor sich, die in einer neuen Stadt ein Unternehmen gründen wollen. Je nach Gewerbe sind fünf, zehn oder sogar mehr Behördenbesuche notwendig. Um es Unternehmensgründern in Zukunft einfacher zu machen, hat Bielefeld nun eine Initiative gestartet: Eine neue E-Government-Infrastruktur soll es Firmengründern künftig ermöglichen, alle Behördengänge auf elektronischem Weg und ohne großen Zeitaufwand zu erledigen. Damit gehört Bielefeld zu den ersten Kommunen, die die Anforderungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie umsetzen. Die neue Verwaltungssoftware wird in einem umfassenden Modellprojekt gemeinsam mit SAP implementiert. Mit der SAP-Lösung führt die ostwestfälische Großstadt eine der modernsten E-Government-Infrastrukturen in Deutschland ein. Diese soll nicht nur ortsansässigen Unternehmen die Zusammenarbeit mit der Verwaltung erleichtern. Auch auswärtigen Investoren und Unternehmensgründern soll die Ansiedlung in Bielefeld so einfach wie möglich gemacht werden. Die EU-Dienstleistungsrichtlinie fordert von den Verwaltungen, dass Unternehmensgründer aus anderen EU-Staaten Behördenanträge auf elektronischem Weg stellen können und bei den verschiedenen Behördengängen von einem »Lotsen« – dem sogenannten Einheitlichen Ansprechpartner (EAP) – unterstützt werden. Der gesetzlich fixierte Stichtag zur Umsetzung der Richtlinie ist der 29. Dezember 2009.