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Oracle vs. Usedsoft: Ein Urteil, zwei Sieger

Durch ein Urteil des Oberlandesgerichts München zum Handel mit gebrauchter Software sehen sich beide Kontrahenten bestätigt. Eine Klärung des Rechtsstreits zwischen Oracle und Usedsoft wird ohnhin erst in späterer Instanz erwartet.

Autor:Michael Hase • 4.8.2006 • ca. 0:50 Min

Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München feiern sich beide Seiten als Sieger. Der Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen und der Weiterverkauf von Software-Lizenzen an Dritte sei rechtswidrig, folgert Oracle aus dem Richterspruch. Kontrahent Usedsoft hält dagegen die Rechtmäßigkeit des Handels mit gebrauchter Software grundsätzlich für bestätigt. Als einzige Einschränkung erkennt die Münchner Firma: Der Handel mit online übertragenen Lizenzen sei nicht zulässig. Oracle-Software, die per CD verkauft wurde, dürfe aber weiterhin gebraucht gehandelt werden.

Oracle hatte im Januar gegen Usedsoft in einem einstweiligen Verfügungsverfahren geklagt. Daraufhin entschied das Landgericht München, der Handel mit gebrauchter Software stelle eine Verletzung des Urheberrechts dar. Das Geschäftsmodell von Usedsoft besteht darin, die Nutzungsrechte der Software vom ursprünglichen Lizenznehmer zu erwerben und an Dritte zu verkaufen. Der US-Konzern sieht sich nun durch die aktuelle Entscheidung des OLG bestätigt. Nach Auffassung von Usedsoft präzisieren die Richter dagegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts München dahingehend, dass das Geschäftsmodell grundsätzlich zulässig sei. Ohnehin bedeutet der Spruch nur eine vorläufige Regelung. Beim Landgericht ist in dem Rechtsstreit ein Hauptsacheverfahren anhängig, das im Herbst erwartet wird.

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