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Die häufigsten Fallen im Online-Handel, Teil 2

Vorsicht Abmahnung!

Beim Online-Handel gibt es eine Reihe von rechtlichen Fallen. Wer nicht aufpasst, sieht sich bald mit einer teuren Abmahnung konfrontiert. Im zweiten Teil des <i>CRN</i>-Servicebeitrags geht es um die Fallstricke des Marken- und Urheberrechts und wie man folgenschwere Fehler vermeidet.

Autor:Markus Reuter • 24.1.2008 • ca. 0:55 Min

4. Falle: Das Markenrecht

Oftmals werden bei Ebay gerade hochpreisige Markenprodukte zu günstigen Preisen angeboten. Wer aber nun Markenprodukte bestimmter Hersteller anbietet, läuft sehr schnell Gefahr, vom Markeninhaber markenrechtlich abgemahnt zu werden. Hintergrund solcher Abmahnungen ist die Tatsache, dass die angebotenen Produkte – für den Markeninhaber leicht zu beweisen – nicht für Deutschland mit Willen des Markeninhabers in Verkehr gebracht wurden. Es handelt sich insoweit häufig um Grau-Importe aus anderen Ländern oder gleich um Plagiate, also illegal hergestellte Kopien der Originale.

Der Markeninhaber kann die unbefugte Verwendung seiner Marke jederzeit unterbinden, Voraussetzung ist nur, dass er sein Markenrecht nachweist, was im Regelfall ganz einfach gelingt, da er eine entsprechende Markenanmeldung vorweisen kann. Da Anbieter von solchen Markenartikeln regelmäßig nicht nachweisen können, dass es sich um Originalware handelt, die direkt vom Markeninhaber bzw. dessen Vertrieb erworben wurde, bleibt mangels Nachweismöglichkeiten oftmals aus ökonomischen Gründen nur übrig, die markenrechtliche Abmahnung zähneknirschend zu akzeptieren – und die hieraus resultierenden, meist erheblichen, Kosten zu zahlen.

Wer also solche Markenartikel verkaufen will, ist gut beraten, vor dem eigenen Einkaufsgeschäft sehr sorgfältig und kritisch zu prüfen, ob es sich hierbei um markenrechtlich unbedenkliche Ware handelt. Der Billigeinkauf aus Fernost kann hierbei schnell zu einem im Nachhinein recht teuren Geschäft werden.