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Die häufigsten Fallen im Online-Handel, Teil 2

5. Falle: Das Urheberrecht

Autor:Markus Reuter • 24.1.2008 • ca. 0:45 Min

Bei Internetgeschäften immer wieder anzutreffen ist das unerlaubte Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken. Ein Fall, der gerade bei Ebay besonders häufig vorkommt, ist hier das unbefugte Kopieren von fremden Bildern, die dann im eigenen Angebot verwendet werden.

Krasse Beispiele belegen, dass selbst deutlich sichtbare Domain- Angaben des Rechteinhabers auf dem Bild kein Hinderungsgrund für illegale Kopierer sind, die Bilder werden einfach mit dem urheberrechtlichen Hinweis komplett kopiert. Soweit solche Hinweise enthalten sind, kann nur dringend davor gewarnt werden, solche Bilder einfach zu kopieren.

Schwierig ist es, wenn bei den Bildern nicht klar ist, ob Sie kopiert werden dürfen oder nicht. Im Zweifelsfall sollte daher aus Gründen der Vorsicht davon ausgegangen werden, dass es sich gerade nicht um freie Bilder handelt und solche Bilder nicht verwendet werden. Stellt sich nämlich später heraus, dass die Verwendung des Bildes fremde Verwertungsrechte an urheberrechtlich geschützten Werken verletzt, droht auf jeden Fall eine kostenintensive urheberrechtliche Abmahnung einschließlich Gebühren für Nachlizenzierung und Schadensersatz. Oftmals stellt diese auch den Ausgangspunkt für ein Strafverfahren dar.