Zunächst die schlechte Nachricht: In Deutschland ist nur der Versand von Papierfax an Papierfax per se rechtssicher. Sobald ein Computerfax im Spiel ist, ist eine elektronische Signatur notwendig. Insofern behandelt das Gesetz elektronisches Fax und E-Mail gleich. Die Signatur speichert Informationen über das versendete Fax. Der ganze Inhalt ist in einem 2-dimensionalen Code abgespeichert und belegt, dass genau dasselbe Fax empfangen, das auch versendet wurde. Somit sind beispielsweise Rechnungen fälschungssicher und bei der Umsatzsteuer-Rückerstattung gibt es keine Probleme. Professionelle Unified-Messaging-Lösungen unterstützen daher optional die elektronische Signatur für ein Fax.