Mobilfunkanbieter dürfen einen Handy-Anschluss nicht wegen eines Zahlungsverzugs von nur 15,50 Euro sperren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und damit entsprechende Klauseln von T-Mobile und Congstar für unwirksam erklärt.
Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), der diese Praxis als überzogen und rechtlich unzulässig kritisiert hatte. Beide Unternehmen hatten sich in den Vertragsbedingungen vorbehalten, den Anschluss zu sperren, wenn der Kunde mit mindestens 15,50 Euro in Verzug geraten ist. Demnach mussten sie den Kunden weder vorwarnen noch eine Frist zur Zahlung des rückständigen Betrags einräumen. Darüber hinaus sollten betroffene Kunden die Kosten für die Anschluss-Sperre zahlen. Zudem hat das Gericht entschieden, dass Mobilfunk-Nutzer nicht schlechter behandelt werden dürfen als Inhaber von Festnetzanschlüssen: Hier darf der Anbieter den Anschluss erst sperren, wenn der Teilnehmer mit mindestens 75 Euro in Verzug ist. Außerdem muss er die Sperre mindestens zwei Wochen vorher androhen. Der BGH hält eine solche Regelung auf Verträge für Mobilfunk-Dienstleistungen für übertragbar.