Gerichtsurteil

15,50 Euro Schulden kein Grund für Handy-Sperrung

21. Februar 2011, 15:36 Uhr | Elke von Rekowski

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Kunden haften für unbefugte Nutzung

Als zulässig befanden die Richter hingegen eine Haftungsklausel in den Geschäftsbedingungen der Anbieter. Danach müssen Kunden bis zur Handy-Verlustanzeige auch die Preise zu zahlen, die durch eine unbefugte Nutzung des Anschlusses entstanden sind. Nach Auffassung des Gerichts muss der Kunde selbst beim Gebrauch seines Mobiltelefons die erforderlichen Vorkehrungen treffen, damit Unbefugte keinen Zugriff auf Mobilfunk-Dienstleistungen erhalten. (BGH-Urteile Az.III ZR 36/10 (T-Mobile) und Az. III ZR 35/10 (Congstar).


  1. 15,50 Euro Schulden kein Grund für Handy-Sperrung
  2. Kunden haften für unbefugte Nutzung

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