Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber

Anga warnt vor Wettbewerbsverzerrungen

25. Juli 2011, 14:18 Uhr | Claudia Rayling
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Die Absenkung der Festnetz-Zusammenschaltungsentgelte vergrößert die Preis-Kosten-Schere im Verhältnis zu den Terminierungsentgelten im Mobilfunknetz, so der Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber. Für den weiteren Breitbandausbau müssen ein investitionsfreundliches Regulierungsumfeld gewährleistet sein.

Die Bundesnetzagentur hat einen Entscheidungsvorschlag veröffentlicht, der vorsieht, zukünftig die Zusammenschaltungsentgelte für die Deutsche Telekom im Festnetz um mehr als 16 Prozent abzusenken. Erst zu Anfang des Jahres hatte die Bundesnetzagentur die Entgelte für die Terminierung in den Mobilfunknetzen um fast 50 Prozent abgesenkt. Durch ihre Entscheidung, auch die Zusammenschaltungsentgelte im Festnetz abzusenken, verändert die Bundesnetzagentur das regulatorische Umfeld nun wieder zum Nachteil der Festnetzinfrastrukturbetreiber – so die Befürchtung der Anga.

Die Entscheidung der Bundesnetzagentur, die Zusammenschaltungsentgelte für die Deutsche Telekom herabzusetzen, wirke sich aufgrund bestehender Reziprozitätsvereinbarungen zwischen den Anbietern auf das Niveau der Terminierungsentgelte im Gesamtmarkt aus. Auch alternative Festnetzanbieter wie zum Beispiel. die Kabelnetzbetreiber würden daher künftig nur noch etwa 0,4 Cent pro Minute anstelle von bisher 0,5 Cent pro Minute erhalten. Die Mobilfunkanbieter können dagegen im umgekehrten Fall trotz der deutlichen Absenkung der Terminierungsentgelte noch ein Entgelt von zirka 3 Cent pro Minute für die Terminierung eines Telefongespräches in ihr Netz berechnen. Auf diese Weise führt die neue Festlegung der Zusammenschaltungsentgelte im Festnetz nicht zu der erhofften Angleichung mit den Terminierungsentgelten im Mobilfunknetz, sondern vergrößert letztlich die bestehende Preis-Kosten-Schere zwischen beiden Anbietern, warnt der Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber. Dies führe zu einer grundlegenden Wettbewerbsverzerrung.


  1. Anga warnt vor Wettbewerbsverzerrungen
  2. Bedeutung für den Breitbandausbau

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