Mit dem elektronische Entgeltnachweisverfahren, kurz ELENA-Verfahren, sollte in Deutschland ursprünglich ab 2010 der Einkommensnachweis elektronisch mithilfe Chipkarte und elektronischer Signatur erbracht werden.
Die erste Stufe von ELENA war Anfang 2010 gestartet. Seitdem sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, monatlich die Entgeltdaten von Beschäftigten an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung zu übermitteln. Behörden nutzen diese bei der Bearbeitung von Anträgen auf staatliche Leistungen wie Arbeitslosen-, Wohn- oder Elterngeld. Das System sollte der Entbürokratisierung dienen und die früher üblichen Papier-Bescheinigungen von Arbeitgebern für Ämter und Behörden überflüssig machen.