Das Amtsgericht Göttingen hat einen 35-jährigen Mann zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, der gewerbsmäßig die Löschung von Anbietersperren (SIM-Lock) bei Handys angeboten hatte. Der Richter bewertete den Eingriff als »Fälschung beweiserheblicher Daten«.
Schon seit Jahren versuchen sich Mobilfunkkunden Geld zu sparen, indem sie sich subventionierte und damit billigere Handys bei einem Provider kaufen und diese dann bei einem anderen Anbieter mit einem billigeren verwenden. In den meisten Fällen müssen sie jedoch zuvor die in den Handys implementierte Netz-Sperre oder SIM-Lock aushebeln, die die den Empfang auf den ursprünglichen Anbieter beschränkt. Dies geschieht entweder durch selbst aus dem Internet herunter geladene Software oder über Dienstleister, die solche Entsperrungen im Netz anbieten.
Dass diese gängige Praxis jedoch alles andere als ein Kavaliersdelikt ist, hat jetzt das Amtsgericht Göttingen deutlich gemacht. Die Kammer verurteilte einen 35-jährigen Mann, der solche Dienste zur Entfernung von SIM-Locks eines Mobilfunkproviders gewerblich angeboten hatte, zu insgesamt sieben Monaten Haft auf Bewährung. Nach dem Urteil des Richters ist das Löschen der Sperre eine »Fälschung beweiserheblicher Daten« und stellt damit einen strafbaren Eingriff in die Daten dar. Damit folgte der Richter weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die neun Monate Haft auf Bewährung gefordert hatte.
Der Verteidiger des Angeklagten kündigte noch im Gerichtssaal an, das Urteil anzufechten und in weiteren Instanzen überprüfen lassen zu wollen. Er hatte auf Freispruch plädiert, da der Vorgang seiner Ansicht nach lediglich ein »Nutzungshindernis« für Verbraucher beseitige und damit höchstens zivilrechtlich als Vertragsverletzung angegangen werden könne. Der Richter gab zwar zu erkennen, dass auch er die Praxis der SIM-Sperren in Kombination mit teuren Zweijahresverträgen ebenfalls ablehnt. Solange diese jedoch von den Providern sovorgegeben werden, müssten sich die Kunden aber dennoch daran halten.
Nach diesem Urteil schauen Mobilfunkprovider, Kunden und Entsperrungs-Dienstleister weiterhin gespannt nach Göttingen, wo in den nächsten Monaten noch mehrere weitere ähnlich gelagerte Fälle von SIM-Unlocking verhandelt werden sollen.