EU-Verordnung zur Energiekennzeichnung von Fernsehgeräten in Kraft: Bereits am 20. Dezember 2010 ist die EU-Verordnung zur Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Fernsehgeräten in Kraft getreten. Allerdings dauert es noch eine Weile, bis alle neuen Fernseher ein Energielabel tragen müssen: Die Kennzeichnungspflicht gilt ab dem 30. November 2011.
Die Hersteller müssen die Fernsehgeräte dann nach ihrer Energieeffizienz in eine Skala von A bis G einstufen, ähnlich wie heute schon bei Kühlschränken oder Waschmaschinen der Fall. Den Stromverbrauch der Geräte verdeutlichen Farbbalken: Grün steht für eine hohe, rot für eine geringe Energieeffizienz.