Umsetzung der „EU Blue Card": Im kommenden Jahr wird die europäische „Blue Card" eingeführt. Nach dem Vorbild der Greencard sollen hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten leichter eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis in der EU erhalten. Die Bundesregierung muss die entsprechende Richtlinie bis zum 19. Juni 2011 in deutsches Recht umsetzen.
Die Blue Card kann das deutsche Zuwanderungsrecht zwar nicht aushebeln, eröffnet aber die Chance, die bestehenden restriktiven Regelungen zu lockern. Dazu zählt zum Beispiel die Senkung der Mindestverdienstgrenzen in Höhe von 66.000 Euro pro Jahr für den Erhalt einer Niederlassungserlaubnis oder der Wegfall der Vorrangprüfung.