Bosch: Aufzugnotruf über GSM

2. Juli 2010, 14:50 Uhr | Markus Kien

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Neu Vorschriften setzen auf IP

Vom Aktionspaket profitieren Auftraggeber doppelt: Zum einen ist der Preis für die Aufschaltung und die Kommunikation günstiger als die monatliche Festnetzgebühr, zum anderen handelt es sich um eine zukunftssichere Investition, die sich nicht nur bei Neubauten und Modernisierungen rechnet.

Denn bereits ab 2014 soll ein neues IP-basiertes Netz die bisherigen Telefonanschlüsse über das Festnetz ablösen. Spätestens dann müssen Aufzugbetreiber gehandelt haben, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Die deutsche Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die europäische Normgebung EN 81-28 schreiben vor, dass Betreiber von Aufzügen schon heute gefordert sind, diese mit einem Notrufsystem und einer Aufschaltung zu einer ständig besetzten Stelle auszustatten.


  1. Bosch: Aufzugnotruf über GSM
  2. Neu Vorschriften setzen auf IP
  3. Das Unternehmen auf einen Blick

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