So wird es auch in der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und die Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten richtig formuliert: „Das Konzept des Universaldienstes muss weiterentwickelt werden, um Fortschritten bei der Technik und der Marktentwicklung sowie geänderten Nutzerbedürfnissen zu entsprechen." Und solche geänderten Nutzerbedürfnisse sind wegen der Verbreitung von Breitband inzwischen einfach gegeben.
Die Erweiterung der Universaldienstrichtlinie auf Breitband-Internet wäre also durchaus logisch. Der noch bestehende Widerstand vieler Markt-Teilnehmer gegen eine solche Erweiterung überzeugt nicht. So befürchtet der VATM, der Verband der DTAG-Wettbewerber, einen „nicht zu rechtfertigenden bürokratischen Aufwand", wenn der Universaldienst erweitert wird, auch wenn er die Förderprogramme der staatlichen Institutionen begrüßt, die ja auch mit viel Bürokratie verbunden sind. Und ob die relativ günstig zu implementierenden, aber eben nicht so leistungsfähigen Funklösungen dazu taugen, die „weißen Flecken" zu schließen - wie der VATM glauben machen will - scheint zweifelhaft. Die lauthals vermarkteten Bandbreiten für Funk sind Maximalwerte, die auch nur pro Funkzelle (und somit kaum pro Teilnehmer) Gültigkeit besitzen. Geradezu abenteuerlich mutet der Versuch der Deutschen Telekom an, die Tilgung der „weißen Flecken" bei der Breitbandversorgung hierzulande mit einer Erhöhung der TAL-Entgelte (Teilnehmeranschlussleitung) zu verknüpfen, von der sich die Bundesnetzagentur zu Recht nicht hat beeindrucken lassen.
Die Regulierungsbehörde hatte im März entschieden, dass der monatliche Preis, den die alternativen Wettbewerber für die Nutzung der letzten Meile an die DTAG zahlen müssen, ab April für die nächsten zwei Jahre um 0,30 Euro auf 10,20 Euro reduziert wird. Die DTAG hatte demgegenüber eine Erhöhung auf 12,90 Euro gefordert. Das Gebaren der DTAG entspringt wohl eher dem Versuch, sich überall im illusorischen Rahmen eines vermeintlich freien Wettbewerbs (der aber tatsächlich nach wie vor reguliert ist) zu bewegen, der sich faktisch aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus aber nicht überall rechnet.
Fazit
Allen Bürgern einen schnellen Breitbandzugang zu ermöglichen, ist im Internet-Zeitalter ein zentrales Anliegen der Politik. Alternative Ansätze überzeugen nicht. Die Lösung des Problems kann nur lauten, je schneller Breitband in den Universaldienst-Katalog aufgenommen wird, umso besser. (AW)