Breko lobt Bundesnetzagentur

15. Oktober 2009, 14:21 Uhr | funkschau sammeluser

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) begrüßt die Entscheidung der Bundesnetzagentur, die Anträge der Deutschen Telekom zur Genehmigung von Entgelten für die VDSL-Vorleistungsprodukte zurückzuweisen.

Zum einen waren die den Anträgen zugrundeliegenden Leistungsbeschreibungen der Deutschen Telekom (DTAG) für ein nachfrage- und wettbewerbsgerechtes Produkt vollkommen unzureichend. Zum anderen sahen die Anträge auch die ökonomisch sinnvolle Variante eines Zugangs im Kabelverzweiger (KVz) der DTAG erst gar nicht vor. Beide Aspekte waren vom Breko im bisherigen Regulierungsverfahren heftig kritisiert worden. So fehlte es in den Leistungsbeschreibungen vielfach an konkreten Bereitstellungsfristen. Dort, wo Bereitstellungsfristen genannt wurden, waren diese viel zu lang. So war für die Bereitstellung von Leerrohrkapazität ein Zeitraum von 12 bis 20 Wochen vorgesehen.

Auch die vom Ex-Monopolisten vorgesehenen Entstörfristen waren, so der Breko, in keiner Weise marktgerecht. Die Entstörung einer Glasfaser im Leerrohr sollte bis zu 48 Stunden dauern, das heißt, alle betroffenen Kunden der Wettbewerber hätten bis zu 48 Stunden ihren Anschluss nicht nutzen können.


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  2. Wettbewerber der Deutschen Telekom brauchen Planungssicherheit

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