Die Bundesnetzagentur hat der Deutschen Telekom eine ergänzende Regulierungsverfügung für den IP-Bitstrom-Zugang bekannt gegeben.
Mit der Entscheidung wird dem Ex-Monopolisten - ergänzend zu der bereits am 13. September 2006 ergangenen Regulierungsverfügung für den IP-Bitstrom-Zugang - rückwirkend unter anderem die Genehmigungspflicht der Entgelte nach dem Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung erneut auferlegt.
Die Entscheidung ist laut Bundesnetzagentur erforderlich geworden, weil das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 28. Januar 2009 die in der Regulierungsverfügung vom 13. September 2006 vorgesehene Entgeltgenehmigungspflicht aufgehoben hatte. Mit der jetzigen Verfügung werde nunmehr unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts die Regulierungslage, wie sie vor dem Urteil bestand, wiederhergestellt. Die Entscheidung soll bis zum Ergehen einer Folge-Regulierungsverfügung auf der Basis einer neuen Marktdefinition und Marktanalyse gelten.
Der IP-Bitstrom-Zugang hat für den TK-Markt eine besondere Relevanz, da Ex-Monopolist Deutsche Telekom den alternativen Wettbewerbern hier DSL-Anschlüsse überlässt und den darüber geführten Datenstrom über ihr Konzentratornetz zum zugehörigen Breitband-Point-of-Presence (POP) überführt, wo sie ihn an den Wettbewerber übergibt. Die Bundesnetzagentur hat die Deutsche Telekom aufgefordert, nunmehr innerhalb eines Monats einen neuen Entgeltantrag für den IP-Bitstrom-Zugang einzureichen.