Wettbewerber der Deutschen Telekom sollen bisher nicht oder nur unzureichend versorgte ländlicher Gebiete mit schnellen Internetanschlüssen leichter erschließen können, hat die Bundesnetzagentur entschieden.
Nach Angaben des Bundesnetzagentur muss die Deutsche Telekom ihren Wettbewerbern den Zugriff auf die Teilnehmeranschlussleitung (TAL), die so genannte „letzte Meile“, künftig auch an einem Schaltverteiler gewähren. Diesen muss die Telekom in einem bisher breitbandig nicht oder nur schlecht erschlossenen Ort in der Regel am Ortseingang aufbauen.
Mit der Zugangsmöglichkeit zur TAL an einem Schaltverteiler verkürzt sich die Länge der Leitungen zwischen der aktiven Technik des Anbieters und dem Endkunden, wodurch eine Internetversorgung mit hoher Bandbreite erst möglich wird. Darüber hinaus wird durch die Bündelung der erforderlichen DSL-Technik an nur einem zentralen Punkt die Erschließung ländlicher Gebiete einfacher. Insbesondere entfallen die ansonsten notwendige Anbindung jedes einzelnen Kabelverzweigers und die dafür erforderlichen, aufwendigen Tiefbauarbeiten.
Die Entgelte, die von den Wettbewerbern an die Deutsche Telekom für diese neue Zugangsmöglichkeit zu ihrem Netz zu zahlen sind, werden in einem gesonderten Genehmigungsverfahren von der Bundesnetzagentur festgelegt.