Die Bundesnetzagentur hat jetzt erstmals die konkreten Bedingungen festgelegt, zu denen die Deutsche Telekom (DTAG) anderen Netzbetreibern Zugang zu ihrer neuen VDSL-Anschlussinfrastruktur (Very High Bitrate DSL) gewähren muss. Der VATM reagiert in einer Stellungnahme positiv auf die Beschlüsse.
Einen entsprechenden Anordnungsantrag hatte Anfang August 2009 die Festnetzsparte von Vodafone bei der zuständigen Beschlusskammer der Bundesnetzagentur eingereicht. Bereits im Sommer 2008 begonnene Verhandlungen zwischen der DTAG und den Wettbewerbern hatten trotz intensiver Bemühungen nicht zu einvernehmlichen, freiwilligen Lösungen geführt.
Wettbewerber erhalten aufgrund der jetzigen Entscheidung die Zugangsmöglichkeit zu so genannten Multifunktionsgehäusen. Bei diesen grauen Kästen handelt es sich um spezielle Kabelverzweiger, die die DT AG im Rahmen ihres Breitbandausbaus an öffentlichen Straßen und Wegen aufgestellt hat. Ferner erhalten die Netzbetreiber Zugang zu Kabelkanalanlagen oder, falls darin kein freier Platz enthalten ist, zu unbeschalteter Glasfaser der DTAG. Damit können die Wettbewerber nun ebenfalls ohne die ansonsten dafür erforderlichen zeit- und kostenintensiven Aufbau- und Grabungsarbeiten glasfaserbasierte Infrastrukturen für besonders breitbandige Nutzungen verlegen, wie die DTAG dies auch im Rahmen ihres VDSL-Ausbaus bereits realisiert hat.
In der Anordnungsentscheidung zwischen der DTAG und Vodafone werden die konkreten technischen und betrieblichen Modalitäten geregelt, zu denen die DTAG Zugang zu ihrer Anschlussinfrastruktur gewähren muss. Danach können Netzbetreiber ihre eigene aktive Übertragungstechnik für die Realisierung von Breitbandanschlüssen, die so genannte DSLAMs (DSL Access Multiplexer), künftig in die Multifunktionsgehäuse der DTAG einbauen. Hierzu muss diese den Wettwerbern Zugang zu ihren Multifunktionsgehäusen gestatten. Ferner muss die DTAG den Netzbetreibern ermöglichen, Glasfaserleitungen selbst in die Kabelkanalanlagen einzuziehen und hierzu diese Kabelkanalanlagen zu betreten. Beides war laut Bundesnetzagentur von der DTAG im Vorfeld abgelehnt worden.