Bereits letzte Woche wurde bekannt, dass in Speedport-Routern der Deutschen Telekom gravierende Sicherheitslücken entdeckt wurden. Nun ermittelt die Bundesnetzagentur gegen das Unternehmen, da manche Verträge gar nicht ohne diese Router angeboten wurden.
In der letzten Woche wurde bereits über die Sicherheitslücken im WPS-Protokoll mehrerer Router der Deutschen Telekom berichtet. Nach Meldung der Wirtschaftswoche ermittelt nun auch die Bundesnetzagentur gegen dem Telekommunikations-Riesen wegen »Verstößen gegen das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen«.
Der Wirtschaftswoche liegt nämlich ein internes Schreiben vor, nach dem Vertriebsmitarbeiter der Telekom die Verträge »Call&Surf IP« sowie »Entertain IP« nur dann den Interessenten anbieten dürften, wenn dieser einen der Router mit der Sicherheitslücke bestellt oder bereits besitzt. Ansonsten dürfe »nur ein Standard- oder Universal-Anschluss angeboten werden«.
Da eine solche Koppelung eines Leistungsangebots an bestimmte Hardware nach der Liberalisierung des Endgerätemarkts nicht mehr erlaubt ist, hat die Bundesnetzagentur nun Ermittlungen aufgenommen. Von Seiten der Telekom wird der Vorwurf bestritten und darauf verwiesen, dass der Leistungsumfang der genannten IP-Anschlüssen nur in Verbindung mit entsprechender Hardware garantiert werden könne.
Wenigstens gibt es für die betroffenen Router bereits erste Firmware-Updates im Beta-Stadium, so dass die Lücke im WPS-Protokoll bald geschlossen sein dürfte. Im Laufe der nächsten Tage sollen finale Versionen für alle Problem-Router bereitgestellt werden.