Bundesnetzagentur zieht sich aus Regulierung zurück

27. April 2009, 8:03 Uhr | funkschau sammeluser

Mit zwei Entscheidungen hat sich die Bundesnetzagentur jetzt sowohl im Vorleistungsbereich als auch im Endkundenbereich teilweise aus der Regulierung zurückgezogen.

So hat sie eine Regulierungsverfügung bekannt gegeben, in der die künftigen Grundsätze für die Regulierung der Zusammenschaltung des Telefonnetzes der Deutschen Telekom (DTAG) mit den Netzen von Wettbewerbern festgelegt worden sind. Nach dieser Entscheidung ist die DTAG weiterhin zur Durchleitung von Verbindungen durch ihr Netz zum Zwecke der Anrufterminierung in ihrem Netz verpflichtet. Des Weiteren muss sie die Zuführung von Verbindungen aus ihrem Netz zu Netzen der Wettbewerber gewährleisten, insbesondere „Call-by-Call“ und „Preselection“ sowie das Erreichen von Service-Rufnummern in alternativen Netzen ermöglichen. Dagegen ist die DTAG bei Transitleistungen, die über ihr Netz abgewickelt werden, weitgehend aus der Regulierung entlassen worden.

Die DTAG wurde auch im Bereich der nationalen Festnetzverbindungen auf der Endkundenebene aus der Regulierung entlassen. Im Rahmen einer Marktanalyse wurde festgestellt, dass dieser Markt nicht mehr regulierungsbedürftig ist, weil inzwischen eine Tendenz zu wirksamem Wettbewerb besteht.


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