Abmahnung wegen offenem WLAN

Café-Kette schaltet Internet-Anschlüsse ab

1. Oktober 2010, 16:20 Uhr | Folker Lück
Starbucks-Filiale: Wer ein WLAN betreibt, muss es mit einem Passwort absichern. (Foto: Starbucks)

Weil über das WLAN einer Caféhaus-Kette in NRW unerlaubte Daten heruntergeladen wurden, bleibt das Internet für Gäste vorerst abgeschaltet. Zuvor gingen teure Abmahnungen ein, denn bei unzureichend gesicherten Netzen haftet der Inhaber des Anschlusses.

Die Cafés in vielen Innenstädten dienen nicht nur dem Genuss von Kaffee & Kuchen, sondern auch dem Nachrichten lesen, E-Mails abrufen und dem Chat mit Freunden. Auch für Besucher die Besucher der in NRW und Niedersachen vertretenen Café-Kette Woyton gehörte dies bislang zum Standard.

Jetzt weißt ein Schild darauf hin, dass die WLAN-Nutzung vorerst nicht möglich ist: »Liebe Gäste, leider wurde unser offenes WLAN dazu missbraucht, unerlaubte Daten herunterzuladen«. Bis eine technische Lösung gefunden ist, bleibt der Internetzugang in den Woyton-Cafés vorerst abgeschaltet. Hintergrund: Nachdem zum wiederholten Mal über die offene WLAN-Verbindung illegale Dateien geladen wurden, gingen bei dem Betreiber Abmahnungen ein, denn bei unzureichend gesicherten Netzen haftet der Anschluss-Inhaber.

Der regionale Konkurrent der bundesweiten Starbucks-Kette arbeitet jetzt an einer Lösung, wie das WLAN wieder ohne Missbrauchsmöglichkeit den Gästen zur Verfügung gestellt werden kann. Auch bei Starbucks und in vielen Hotels und Restaurants können Gäste kostenfrei surfen, ohne das sie ihre E-Mail-Adresse oder Adressdaten hinterlegen müssen.


  1. Café-Kette schaltet Internet-Anschlüsse ab
  2. Ungesichertes WLAN führt zu Abmahnung

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