Der Bundesgerichtshofes in Karlsruhe hat zu offenen WLANs ein klares Urteil gefällt: Wer ein WLAN betreibt, muss dieses mit einem Passwort absichern. Werden über einen offenen oder schlecht gesicherten Anschluss Urheberrechtsverletzungen begangen - also etwa Musik oder Videos herunter geladen - droht eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung (CRN berichtete). ((LINK: https://www.connect/channel.de/panorama/artikel/82982/))
Wer aus Unwissenheit ein ungeschütztes WLAN betreibt, selbst aber keine Urheberrechte verletzt, muss ebenfalls für eine Unterlassungserklärung zahlen. Wird das WLAN unwissentlich für illegale Downloads missbraucht, drohen dem Betreiber aber zumindest keine Schadensersatzforderungen. Auch das hat der BGH entschieden. Händler sollten ihren Kunden eine WLAN-Sicherheitsüberprüfung anbieten und das drahtlose Netz auf jeden Fall absichern.