Clearswift, Spezialist für inhaltsbezogene Sicherheitssoftware mit Hauptsitz in England, hat anhand der rechtlichen Rahmenbedingungen für Web 2.0 generelle Leitlinien für die Mitarbeiterkommunikation im Unternehmen entwickelt. Grundsätzlich gilt: Die Vorbildfunktion der Führungskräfte, klare Richtlinien, weitgehend automatisierte Sicherheitstechnologien und eine regelmäßige Kommunikation schaffen bei Mitarbeitern ein hohes Verantwortungsbewusstsein beim Umgang mit Daten und Informationen.
„Für Web 2.0 Anwendungen gelten dieselben rechtlichen Regelungen bezüglich IT-Compliance, Sicherheit und Datenschutz wie für Internet und Email. Das kann in der Praxis allerdings zu überraschenden Herausforderungen führen“, erklärt Henning Ogberg, Sales Director Central & Eastern Europe bei Clearswift. „Daher haben wir mit Rechtsexperten von Hanselaw Hammerstein und Partner eine Übersicht zu den zentralen Rechtsfragen für Web 2.0 in Unternehmen erarbeitet. Dies hat zusammen mit unseren Praxiserfahrungen aus IT-Security-Projekten dazu geführt, dass wir Leitlinien für die interne Kommunikation gegenüber Mitarbeitern entwickelt haben. Die Gründe: Inhaltsbezogene Sicherheitslösungen für Web- und Email-Kommunikation wie die SECURE-Gateways von Clearswift wehren zwar zuverlässig und mit einem hohen Automatisierungsgrad Schadsoftware ab und sichern sensible Inhalte vor Missbrauch durch Verschlüsselung, elektronische Signatur und rollenbasierte Zugriffsrechte. Allerdings sind Unternehmen für ein rechtskonformes Sicherheitskonzept zusätzlich verpflichtet, die Risiken elektronischer Kommunikation zu erfassen, Maßnahmen zur Abwehr zu definieren und diese Richtlinien mit Konsequenzen bei Verstößen an die Mitarbeiter zu kommunizieren.“