Colt fordert faire Entschädigungen für Vorratsdatenspeicherung

7. April 2009, 16:00 Uhr | Willi Minnerup

Der Festnetzanbieter erwartet bei den derzeit diskutierten Regelungen erhebliche Wettbewerbsverzerrungen.

Colt Telecom setzt sich für eine faire Entschädigungsregelung für Telekommunikationsanbieter ein, die gezwungen sind, in die Vorratsdatenspeicherung zu investieren, um Vorratsdaten zu speichern und im Rahmen der Strafverfolgung zur Verfügung zu stellen. In der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Entwurf des Telekommunikations-Entschädigungs-Neuordnungsgesetzes (TK-EntschNeuOG) ist momentan eine fallbezogene Einzelentschädigung vorgesehen. Diese Regelung kritisiert Colt als unausgewogen, da sie Anbieter mit einer hohen Anzahl von Endkunden unangemessen bevorzugt. Um solche Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, verweist Colt auf das Beispiel Österreich, wo eine investitionsbezogene Entschädigungsregelung für einen ausgewogenen Ausgleich der entstandenen Kosten sorge.

 

Seit dem 1. Januar 2008 müssen Unternehmen, die öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste für Endnutzer erbringen, Verkehrsdaten sechs Monate lang speichern. Nach aktuellen Beschlüssen des Verwaltungsgerichts Berlin wird die Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt, bis vom Gesetzgeber angemessene Entschädigungsregeln für die betroffenen TK-Unternehmen, die diese öffentliche Aufgabe übernehmen müssen, geschaffen wurden. Die endgültige Entscheidung gegen die Vorratsdatenspeicherung und darüber, ob die Entschädigungsregelung als angemessen gelten kann, wird vom Bundesverfassungsgericht im Beschwerdeverfahren zu treffen sein und steht noch aus.


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Matchmaker+