Breitband-Versorgung

Deutsche wollen Entschädigung für lahmes Internet

28. Oktober 2015, 14:18 Uhr | Elke von Rekowski
Gerade in ländlichen Regionen müssen Anwender vielfach noch einen langsamen Internetzugang hinnehmen.
© Gina Sanders - Fotolia.com

Jeder sollte ein Recht auf schnelles Internet haben und entschädigt werden, wenn es Geschwindigkeitsprobleme gibt, finden die meisten Bundesbürger.

Schnelles Internet gehört mittlerweile zum Alltagsleben dazu wie die Wasserversorgung oder der Stromanschluss. Laut einer repräsentativen Umfrage von TNS Emnid im Auftrag des vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband) sind 81 Prozent der Bundesbürger dafür, dass jeder ein Recht auf einen schnellen Internetanschluss haben sollte. 80 Prozent sind außerdem der Ansicht, dass Kunden eine Entschädigung vom Anbieter erhalten sollten, wenn das Internet langsamer ist als versprochen.

Klaus Müller, Vorstand des vzbv, fordert: »Oberste Priorität der Bundesregierung beim Breitbandausbau muss sein, dass alle Verbraucher bis 2018 in einer angemessenen Geschwindigkeit surfen können. Wer keinen schnellen Internetanschluss hat, wird immer mehr abgehängt.« Deshalb sollten nach Ansicht von Müller alle ein Recht auf einen schnellen Internetanschluss haben. Wenn der Anschluss ständig langsamer ist, als vom Anbieter versprochen, müssten Verbraucher eine Entschädigung erhalten. »Wenn der Zug oder das Flugzeug zu spät kommen, erhalten Verbraucher auch Geld zurück«, argumentiert Müller.

Eine Studie im Auftrag der EU-Kommission vom Oktober 2015 zeigt, dass in Deutschland für mehr als drei Prozent der Verbraucher in ländlichen Regionen nicht einmal zwei Megabit pro Sekunde (Mbit/s) Übertragungsgeschwindigkeit zur Verfügung stehen. Schnelles Internet für alle sollte über einen Breitbanduniversaldienst sicherzustellen, so der vzbv. Das bedeute, dass die Anbieter mindestens die Bandbreite zur Verfügung stellen sollten, die tatsächlich bereits von einer Mehrheit der Teilnehmer genutzt werde. Derzeit wären das vier Megabit pro Sekunde, da 2015 über 80 Prozent der Deutschen mindestens diese Bandbreite nutzten. Elf Megabit pro Sekunde sind nach Ansicht des Verbandes bis 2018 erreichbar. Die Mindestgeschwindigkeit sollte sich dynamisch entsprechend des Bedarfs weiterentwickeln. Schon heute ist dafür im Telekommunikationsgesetz ein Finanzierungsmechanismus vorgesehen: Alle Telekommunikationsunternehmen mit mindestens vier Prozent Marktanteil müssten sich an den Kosten für den flächendeckenden Ausbau beteiligen.

Recht auf pauschalierten Schadenersatz

Der vzbv fordert außerdem, dass die Anbieter verpflichtet werden, stets mindestens 75 Prozent der versprochenen »bis zu«-Bandbreiten auch tatsächlich zu liefern, da das der DIN-Norm für Internetzugänge entspricht. Das Europäische Parlament hat zudem am 27. Oktober 2015 die Verordnung zum einheitlichen Telekommunikationsmarkt beschlossen. Darin ist vorgesehen, dass die Mitgliedsstaaten für Leistungsverstöße, etwa erhebliche Abweichungen von den vertraglichen Maximalbandbreiten, Sanktionen einführen. Nach Ansicht des Verbandes sollte ein pauschalierter Schadenersatz für solche Leistungsverstöße eingeführt wird. Dafür sollte der Breitband-Test der Bundesnetzagentur als »zertifizierter Überwachungsmechanismus« im Sinne der Verordnung eingestuft werden, heißt es.


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