CRN-Kopfnuss

Die »bis zu«-Klausel: Platz für mehr Spielraum

7. November 2014, 11:28 Uhr | Timo Scheibe
© Bastian Weltjen - Fotolia.com

Die »bis zu«-Klausel, mit der Internetprovider den Kunden das Märchen von der großen Bandbreite erzählen, erweist sich auch im Alltag als nützlicher Gehilfe.

Unter den Telekommunikationsanbietern ist ein reger Wettstreit ausgebrochen. Immer größer wird die versprochene Bandbreite, immer akzeptabler der Preis dafür. Dass wir jedoch nicht immer dem Glauben schenken dürfen, was uns auf den großen Werbeplakaten auf dem Weg zur Arbeit und im Fernsehen versprochen wird, belegen die Qualitätsstudien der Bundesnetzagentur. Unter dem Marketing-Deckmantel der Klausel »bis zu« werden Bandbreiten auf dem Papier versprochen, die sich in der Praxis als unhaltbar erweisen. Denn für eine Bandbreite aus der Fantasiewelt legen wir lustiger weise gerne ein paar Euro mehr auf den Tisch – auch wenn man ahnt, dass man einem Schwindel aufgesessen ist.

Erfüllt am Ende die Leitung nur drei Prozent der vertraglich zugesicherten Leistung, ist die Dreistigkeit der einen und die Wut der anderen Seite enorm. Besonders spannend wird es, wenn man als Unternehmer aufgrund der schlappen Leitung seine Leistungen nicht mehr an den Kunden bringen kann. Dann wird womöglich Schadensersatz fällig und Aufträge gehen verloren. Und das, obwohl man im Grunde selber Opfer einer nicht erbrachten Dienstleistung ist. Die Provider trifft das nicht. Diese halten freundlich die Hand auf und sind durch die »bis zu«-Klausel aus dem Schneider.

Was auf der einen Seite für eine gehörige Portion Wut im Bauch sorgt, bringt auf der anderen Seite eine Menge Vorteile: Es bietet sich geradezu an, dass man die zwei kleinen Wörter viel öfter in den Alltag einbetten sollte. Wie wäre es beispielsweise, wenn man beim Autohändler nur noch »bis zu« vier Reifen am Auto hat. Oder im Supermarkt gibt es nur noch »bis zu« zehn Eier in der Packung. Arbeitgeber freuen sich in Zukunft über eine wöchentliche Arbeitszeit von »bis zu« 40 Stunden. So entsteht viel mehr Spielraum bei der Ausgestaltung.

Das Wochenende lässt sich dadurch für den Arbeitnehmer leicht um »bis zu« drei Tage ausdehnen. Oder man erweitert die Mittagspause um »bis zu« zwei bis drei Stunden. Ärgerlich ist es, wenn der Arbeitgeber dann das Gehalt mit dem netten Zusatz versieht. Was dann unterm Strich dabei raus kommt, wäre dann eine schöne Überraschung – »bis zu« maximalem Ärger.


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