Die Bundesnetzagentur fordert die Deutsche Telekom zu Änderungen am Standardvertrag zum Schaltverteiler auf. Die Änderungen sollen im Interesse des Breitbandausbaus schnell umgesetzt werden.
Die Bundesnetzagentur hat die Deutsche Telekom aufgefordert, in wichtigen Punkten Änderungen an ihrem Standardvertrag für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL), der so genannten letzten Meile, am Schaltverteiler vorzunehmen. Den Entwurf des Standardvertrags hatte das Unternehmen auf Aufforderung der Bundesnetzagentur im August vorgelegt.
„Nach umfassender Prüfung wird der DTAG nunmehr vorgegeben, im Standardvertrag insbesondere klare und nachprüfbare Regelungen zu den Voraussetzungen für einen Zugangsanspruch zu treffen, die Informations- und Bereitstellungsfristen zu straffen sowie Vertragsstrafen einzuführen", heißt es. „Zudem müssen mögliche technische oder sonstige Ablehnungsgründe für die Errichtung von Schaltverteilern genauer definiert werden."