DTAG soll TAL-Verträge verbessern

30. November 2010, 13:06 Uhr | Markus Kien

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Die Forderungen der Bundesnetzagentur

„Bei unserer Prüfung haben wir festgestellt, dass der Standardvertrag für den Schaltverteilerzugang in zahlreichen wichtigen Punkten einer Überarbeitung bedarf. Nur so trägt er den Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes nach Chancengleichheit, Rechtzeitigkeit und Billigkeit hinreichend Rechnung", betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

„Unsere Vorgaben an den Standardvertrag versetzen die Wettbewerber in die Lage, auf der Basis dieses Mustervertrags konkrete Schaltverteiler-Zugangsverträge mit der DTAG abschließen zu können, ohne hierfür zunächst zeitaufwendig verhandeln oder im Streitfall sogar die Bundesnetzagentur anrufen zu müssen. Ich gehe davon aus, dass die DTAG die Vorgaben im Interesse der Verbraucher in den mit Breitband unterversorgten Gebieten nunmehr zügig und umfassend umsetzen wird. Dann können künftig behördliche Einzelfallentscheidungen, die bislang in zahlreichen Fällen getroffen werden mussten, überflüssig werden."


  1. DTAG soll TAL-Verträge verbessern
  2. Die Forderungen der Bundesnetzagentur
  3. Technische Hintergründe und Zeitrahmen

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