DTAG soll TAL-Verträge verbessern

30. November 2010, 13:06 Uhr | Markus Kien

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Technische Hintergründe und Zeitrahmen

Einen Schaltverteiler muss die DTAG in einem bisher breitbandig nicht oder nur schlecht erschlossenen Ort in der Regel am Ortseingang aufbauen, so die Bundesnetzagentur. Mit der Zugangsmöglichkeit zur TAL an einem Schaltverteiler verkürzt sich die Länge der Leitungen zwischen der aktiven Technik des Anbieters und dem Endkunden, wodurch eine Internetversorgung mit hoher Bandbreite erst möglich wird.

Darüber hinaus wird durch die Bündelung der erforderlichen DSL-Technik an nur einem zentralen Punkt die Erschließung ländlicher Gebiete einfacher. Insbesondere entfallen die ansonsten notwendige Anbindung jedes einzelnen Kabelverzweigers und die dafür erforderlichen aufwendigen Tiefbauarbeiten.

Die DTAG hat nach Angaben der Regulierungsbehörde bis Ende Januar 2011 Zeit, den Vertragstext an die Vorgaben der heutigen Entscheidung anzupassen. Den geänderten Vertragstext muss sie der Bundesnetzagentur anschließend noch einmal vorlegen, damit diese prüfen kann, ob das Unternehmen die Vorgaben vollständig umgesetzt hat.

Erforderlichenfalls werde die Bundesnetzagentur den Vertrag in einer zweiten Entscheidung selbst anpassen und dann für eine Mindestlaufzeit verbindlich festlegen, so die Ankündigung aus Bonn.


  1. DTAG soll TAL-Verträge verbessern
  2. Die Forderungen der Bundesnetzagentur
  3. Technische Hintergründe und Zeitrahmen

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