Die begrenzte Unbegrenztheit: Als einer der letzten Anbieter will jetzt auch die Telekom ihre Flatrates begrenzen und eine Drosselung einführen. Ein Modell, das bald schon in ganz anderen Bereichen Schule machen könnte...
Seit 2004 in Deutschland die ersten »Flatrate«-Verträge für Festnetztelefonie und Internet aufkamen, hat sich dieses Konzept der pauschal bezahlten Nutzungsmodelle zu einem Trend in allen Lebensbereichen entwickelt. Ob Musik-Streaming, pauschale »Ultra-All-Inclusive«-Urlaubsreisen oder auch alkoholschwangere Teenie-Partys: Flatrate ist ein Garant für unbegrenzten Genuss geworden – oder zumindest für dessen Bewerbung. Denn schnell wurde der grenzenlose Konsum den ersten Anbietern auch wieder unheimlich oder schlicht und einfach zu teuer. Und so haben sich die Vorreiter aus der ITK schnell etwas Neues einfallen lassen, um der ungebremsten Konsumlaune ein Korsett anzulegen: Die Drosselung.
Zu Anfang noch gut in den AGBs versteckt, gehört diese leicht paradox anmutende Begrenzung der unbegrenzten Angebote inzwischen zum Flatrate-Alltag. Genau wie bei mobilen Internetverträgen gehört jetzt bei manchem »All You can Eat« Buffet eine Portions- oder Zeitbegrenzung zum Angebot. Eine Idee, die auch noch ganz andere Branchen befeuern könnte, in denen es zwar schon längst Flatrates gibt, auch wenn diese nie so genannt wurden.
Als einer der ersten wird Vater Staat darauf kommen, dass die KFZ-Steuer eigentlich viel zu viele Freiheiten lässt und eine Kilometerbegrenzung – oder auch Autobahnmaut genannt – für PKW einführen. Dem Beispiel werden schnell weitere öffentliche Einrichtungen folgen und beispielsweise eine Drosselung der Müllabholung oder Bibliotheksbenutzung bei zu hoher Nutzungsfrequenz einführen. Als nächstes ist dann die Tourismusindustrie an der Reihe, die Idee der Drosselung zu übernehmen. Das geht los bei Essen und Getränken und geht bis hin zur Verhinderung der exzessiven Wassernutzung in der Hoteldusche. Auch Vermieter könnten sich ein neues Geschäftsmodell entwickeln: Ist ein Mieter zu viel zu Hause, da er beispielsweise Elternzeit hat, wird als adäquate Maßnahme einer der Wohnräume abgesperrt und so die Abnutzung der Wohnung gedrosselt. Wer in solchen Fällen dann noch die volle Leistung seiner Flatrate will, muss zuzahlen.
Ist dieses Modell der begrenzten Unbegrenztheit erst einmal etabliert, kann man es sich immerhin auch als Arbeitnehmer zu Nutze machen: Statt weiterhin brav unbezahlte Überstunden zu schieben, wird in stressigen Zeiten einfach zur Monatsmitte die Arbeitsleistung und Anwesenheit gedrosselt.