Der FTTH Council Europe begrüßt in einer Stellungnahme die unlängst veröffentlichten Leitlinien der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen bei der Finanzierung von Breitbandnetzen.
"Die Rolle des Staates ist besonders wichtig beim Vorantreiben des Aufbaus von Glasfaserzugangsnetzen, entweder indem er seine Investitionen direkt tätigt oder mit privaten Investoren als Partnern zusammenarbeitet. Die EU-Leitlinien beziehen sich auch auf Gegebenheiten, in denen der Staat eher indirekt aktiv werden sollte, um FTTH-Installationen (Fibre to the Home, Glasfaser bis in die Wohnung) zu beschleunigen, indem sichergestellt wird, dass Dinge wie passive Infrastruktur-Elemente einem Netzbetreiber zu Bedingungen zur Verfügung stehen, die den schnellen FTTH-Ausbau gestatten", kommentierte Karel Helsen, Präsident des FTTH Council Europe. Der FTTH Council Europe glaube, dass Marktkräfte FTTH für den Massenmarkt liefern sollten. Er hat jedoch auch anerkannt, dass bestimmte geografische Regionen, ohne eine Form der staatlichen Intervention keinen FTTH-Zugang bekommen werden.
Der Ausbau schnellerer Breitbandnetze in ländlichen Gegenden soll nach dem Willen der EU-Kommission vereinfacht werden. Dazu hat die Brüsseler Behörde vor kurzem neue Leitlinien zur Anwendung der EU-Beihilfevorschriften vorgestellt. Diese Leitlinien sollen den Prozess der Vergabe öffentlicher Gelder beschleunigen und sehen etwa eine Einteilung in bestimmte Regionen vor, um schnell zu unterscheiden, wo staatliche Beihilfen nötig sind. Dabei wird unterschieden zwischen so genannten „schwarzen Flecken“, also Ballungsgebieten mit mehreren Anbietern, in denen keine staatlichen Beihilfen nötig sind und so genannte „grauen und weißen Flecken“ wo es nur einen Anbieter oder noch überhaupt keine Breitbandinfrastruktur gibt und staatliche Beihilfen zum Ausbau beitragen können. Zweck der Leitlinien ist es nach den Worten von EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes, den Mitgliedstaaten ein „umfassendes und transparentes Instrument an die Hand zu geben, damit sie sicherstellen können, dass ihre angestrebte Breitbandförderung mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen“.