Rechtsstreit um Datenschutz-Bedingungen

Gericht kassiert Apples Vertrags-Klauseln

7. Mai 2013, 18:55 Uhr | Lars Bube
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat insgesamt 15 Vertragsklauseln von Apple ausgehebelt. (Bild: Restyler - fotolia.com)

Im Verfahren der Verbraucherschützer gegen Apple hat das Landgericht Berlin jetzt weitere acht Datenschutzklauseln des Unternehmens einkassiert.

Das Landgericht Berlin hat sein Urteil in der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Apple und dessen Vertragsbedingungen gefällt. Das Gericht bezeichnete alle acht vom vzbv beanstandeten Klauseln zum Datenschutz in Apples Nutzerverträgen als unwirksam. Die von Apple verlangten Zustimmungen würden wesentliche Grundgedanken des deutschen Datenschutzrechts verletzten und damit den Verbraucher unangemessen benachteiligen, so die Begründung der Richter. Eine klare Absage erteilten die Richter dabei unter anderem der von Apple praktizierten Verwendung der Standortdaten seiner Kunden zu lokalisierten Werbezwecken. Der richterlichen Begründung zufolge ist die von Apple dabei zugestandene Anonymisierung bei weitem nicht ausreichend. Vielmehr sei davon auszugehen, dass die Daten wieder auf die Personen zurückgeführt werden können. Schließlich seien solche standortbezogenen Angebote gar nicht möglich, ohne die Kunden aufgrund gespeicherter individueller Merkmale anzusprechen.

Bei den weiteren beanstandeten Vertragsklauseln handelt es sich beispielsweise um »globale Einwilligungen«, die Apple ein Nutzungsrecht an den Daten des Kunden einräumen sollen. Nach Auffassung der Richter ist ein solches generelles Einverständnis jedoch nicht gültig. Das Unternehmen müsse den Kunden stattdessen vor ihrer Zustimmung eine genaue Beschreibung liefern, welche Daten für welche Zwecke genutzt werden können, so die klare Ansage an Apple. Ähnlich entschied das Landgericht Berlin auch bezüglich einiger Klauseln, mit denen sich Apple das Nutzungsrecht an Daten Dritter sichern will, die auf den Geräten seiner Kunden gespeichert sind. Eine solche Zustimmung, Apple Informationen wie Namen, Anschrift, E-Mail und Telefonnummer anderer Kontakte einzuräumen, stellt laut dem Urteil eine »Einwilligung zulasten Dritter« dar, die ebenfalls nichtig ist. Alleine schon aufgrund dieser fehlenden Rechtmäßigkeit der Datensammlungen wird laut dem Gericht automatisch auch ein Passus unwirksam, mit dem Apple seinen Partnern deren weitere Nutzung und Zusammenführung mit anderen Informationen gestatten will. Noch deutlicher wurden die Richter gar beim Thema Datenweitergabe für Werbezwecke: Die entsprechende Klausel, die Apple das Recht einräumen sollte, Verbraucherdaten zu Werbezwecken auch an »strategische Partner« weiter zu geben, überschreitet ihrer Ansicht nach schlichtweg das für die Vertragserfüllung erforderliche Maß der Datenverarbeitung.

--- forum[x] ---Bereits vor dem aktuellen Urteil hatte der vzbv strafbewehrte Unterlassungserklärungen gegen sieben weitere Klauseln aus den Apple-Verträgen erwirkt. Auch wenn das Urteil des berliner Landgerichtes noch nicht rechtskräftig ist, muss Apple jetzt schnell nachbessern. Denn viele seiner gängigen Datenverarbeitungswege werden damit rechtswidrig und müssen daher in Deutschland zumindest vorläufig ausgesetzt werden.


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