Der Bundestag hat die Regelungen für Outbound-Anrufe verschärft. So muss jetzt die Rufnummer übermittelt werden und die Kunden haben bei telefonisch geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht.
Der Bundestag hat das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung mit den Stimmen der Großen Koalition und der FDP verabschiedet. Dadurch bekommen Verbraucher ein umfassendes Widerrufsrecht für telefonisch geschlossene Verträge. Die Frist beträgt abhängig vom Einzelfall zwischen zwei Wochen und einem Monat. Sie soll beginnen, wenn der potenzielle Vertragspartner eine Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform erhalten hat.
Zusätzlich muss für alle Arten von Werbe-Anrufen eine ausdrückliche Einwilligung vorliegen. Ist dies nicht der Fall, sieht das neue Gesetz Strafen von bis zu 50.000 Euro vor. Außerdem ist die Übermittlung der eigenen Rufnummer für Callcenter Pflicht. Wird dies unterlassen, drohen Geldbußen bis zu 10.000 Euro. Außerdem muss künftig für solche Anrufe eine ausdrückliche Einwilligung vorliegen.