Bundesgerichtshof

GPS-Überwachung von Fahrzeugen strafbar

10. Juni 2013, 11:00 Uhr | Elke von Rekowski
Der Bundesgerichtshof hat jetzt ein Urteil zum Anbringen von GPS-Sendern an Fahrzeugen gefällt (Foto: Bundesgerichtshof).

Die Überwachung von Personen mit am Fahrzeug angebrachtem GPS-Sender ist strafbar. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt in einem Urteil festgestellt.

Auslöser für das Urteil war der Fall einer Detektei, die für verschiedene private Auftraggeber verdeckte Überwachungen durchgeführt hat. Dabei kamen auch GPS-Peilseder zum Einsatz, die an den Fahrzeugen der Zielpersonen befestigt waren, um so ein Bewegungsprofil erstellen zu können. Da dies ohne Wissen und Einwilligung der Überwachten geschah, sah der Bundesgerichtshof in letzter Instanz darin eine Verletzung des Datenschutzes. Generell sei eine derartige Datenerhebung nur in begründeten Ausnahmefällen erlaubt, und zwar dann, wenn eine »notwehrähnliche Situation« besteht.

Konsequenzen könnte dieses Urteil auch für die GPS-Überwachung bei Werttransporten, Speditionen, Taxiunternehmen und vergleichbaren Gewerbezweigen haben. Denn dann müsste von jedem Fahrer und MItfahrer in einem derartig überwachten Fahrzeug für die Fahrt eine schriftliche Einverständniserklärung vorliegen. Ein neuer Entwurf des Beschäftigungsdatenschutzgesetzes sieht nämlich eine grundsätzliche Zulassung einer GPS-Überwachung bei einem Beschäftigungsverhältnis in entsprechenden Branchen vor, was dem aktuellen Urteil in weiten Teilen aber widersprechen würde.


Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu Bundesgerichtshof

Matchmaker+